ISO 27001 – Erfolgreich zur anerkannten Informationssicherheit

Mit internationaler Norm erfolgreich zur Informationssicherheit

Password Postit scaled

Wer kennt die bei­den fol­gen­den Situa­tio­nen nicht? Mit­ar­bei­ten­de haben im Büro auf ihren Tischen die Unter­la­gen aus diver­sen Bespre­chun­gen lie­gen. Sie sind somit oft­mals unge­schützt vor frem­den Bli­cken, für die die­se Infor­ma­tio­nen nicht bestimmt sind. Auch das Pos­tit, auf dem ein Pass­wort unge­schützt vor frem­den Bli­cken geschrie­ben steht, lässt sich heu­te noch in Büro­räum­lich­kei­ten fin­den.

Für die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit bedarf es als Fun­da­ment von der obers­ten Lei­tung aus­ge­hend einer Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­stra­te­gie bzw. Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­po­li­tik, die von allen Mit­ar­bei­ten­den gekannt und gelebt wird. Pass­wort­richt­li­ni­en für Sys­te­me des Unter­neh­mens, die siche­re Ver­schlüs­se­lung von Datei­en, die phy­si­sche Zutritts­kon­trol­le und Zutritts­über­wa­chung bezo­gen auf Räum­lich­kei­ten mit Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­re­le­vanz, Zugriffs­be­schrän­kun­gen auf Infor­ma­tio­nen durch Berech­ti­gungs­kon­zep­te, der Schutz aller Assets des Unter­neh­mens, Rege­lun­gen für die Tele­ar­beit, lau­fen­de Bewusst­seins- und Acht­sam­keits­schu­lun­gen der Mit­ar­bei­ten­den stel­len nur einen klei­nen Bruch­teil der durch­aus not­wen­di­gen und pro­ak­ti­ven Schutz­maß­nah­men dar, um den infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ge­fähr­den­den Situa­tio­nen adäquat ent­ge­gen­zu­tre­ten. Genau hier setzt die inter­na­tio­nal aner­kann­te und zer­ti­fi­zier­ba­re Norm an. Der risi­ko­ba­sier­te Ansatz der Norm, bei dem Risi­ken sys­te­ma­tisch durch einen Pro­zess iden­ti­fi­ziert und bewer­tet und dar­aus not­wen­di­ge Prä­ven­tiv­maß­nah­men abge­lei­tet wer­den, soll den Orga­ni­sa­tio­nen dazu ver­hel­fen, die Ver­trau­lich­keit, Inte­gri­tät und Ver­füg­bar­keit ihrer not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten und so die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit der Orga­ni­sa­ti­on zu stär­ken.
Als zer­ti­fi­zier­ter Mana­ger und Audi­tor für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­te­me nach inter­na­tio­nal aner­kann­ter Norm kann ich Ihnen bera­tend mit Exper­ti­se zur Sei­te ste­hen. Mein fach­li­ches Know-How als Infor­ma­ti­ker erlaubt es mir zugleich, Ihnen auch in der Bera­tung von tech­nisch not­wen­di­gen Maß­nah­men im Sin­ne der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit norm­kon­form behilf­lich zu sein.
Bera­tungs­schwer­punk­te in der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit (nach ISO 27001)

Imple­men­tie­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tems nach ISO 27001:2022

ISO 27001 Gap-Ana­ly­se – Bewer­tung des Rei­fe­gra­des von Sicher­heits­maß­nah­men nach Norm mit dem Ergeb­nis Ihres aktu­el­len Com­pli­ance-IST-Stan­des gegen­über der Norm und einem zuge­hö­ri­gen Akti­ons­plan für die norm­kon­for­me Zer­ti­fi­zie­rung

Pla­nung und Durch­füh­rung norm­kon­fo­mer inter­ner Audits

Inte­grier­te Manage­ment­sys­te­meDie Norm für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit mit der Norm für Qua­li­täts­ma­nage­ment (ISO 9001) unter einem gemein­sa­men Dach durch geziel­te Nut­zung der Syn­er­gien

Lassen Sie sich von uns im in der Informationssicherheit beraten und unterstützen.

Häu­fig gestell­te Fra­gen (FAQ)
Die Norm ist eine inter­na­tio­na­le, welt­weit aner­kann­te, zer­ti­fi­zier­ba­re und von der Inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­ti­on für Nor­mie­rung (Inter­na­tio­nal Orga­niza­ti­on for Stan­dar­diza­ti­on) ent­wi­ckel­te und im Jahr 2005 erst­ver­öf­fent­lich­te Norm. Sie legt Anfor­de­run­gen für die Ein­rich­tung, Umset­zung, Auf­recht­erhal­tung und fort­lau­fen­de Ver­bes­se­rung eines doku­men­tier­ten Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tems fest. Ziel der Norm ist es, die Ver­trau­lich­keit, Inte­gri­tät und Ver­füg­bar­keit von Infor­ma­tio­nen zu schüt­zen und somit das Risi­ko von Sicher­heits­vor­fäl­len zu mini­mie­ren.

Unter­neh­men, die die Zer­ti­fi­zie­rung anstre­ben, müs­sen nach­wei­sen, dass sie in vie­len Belan­gen ange­mes­se­ne Sicher­heits­maß­nah­men imple­men­tiert haben, um die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit zu gewähr­leis­ten. Dazu gehö­ren unter ande­rem die Iden­ti­fi­zie­rung von Risi­ken, die Imple­men­tie­rung von Sicher­heits­kon­trol­len, regel­mä­ßi­ge Schu­lun­gen der Mit­ar­bei­ten­den im Umgang mit sen­si­blen Infor­ma­tio­nen, das Scree­ning von Per­so­nen, die sich im Unter­neh­men bewer­ben, die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Aktua­li­sie­rung des Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tems uvm.

Die Zer­ti­fi­zie­rung ist nicht nur ein wich­ti­ger Schritt zur Siche­rung sen­si­bler Infor­ma­tio­nen, son­dern kann auch das Ver­trau­en der Kund­schaf­ten, Stake­hol­dern und der­glei­chen stär­ken. Unter­neh­men, die zer­ti­fi­ziert sind, signa­li­sie­ren damit ihre Ver­pflich­tung zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und zei­gen, dass sie die inter­na­tio­nal aner­kann­ten Best Prac­ti­ces im Bereich Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ein­hal­ten.
  1. Ver­trau­lich­keit: Sicher­stel­lung, dass auf Infor­ma­tio­nen nur von auto­ri­sier­ten Per­so­nen oder Sys­te­men unter fest­ge­leg­ten Bedin­gun­gen zuge­grif­fen wer­den kön­nen.
  2. Inte­gri­tät: Gewähr­leis­tung, dass Infor­ma­tio­nen und Sys­te­me vor unbe­fug­ter Mani­pu­la­ti­on geschützt sind und nur von berech­tig­ten Per­so­nen oder Pro­zes­sen ver­än­dert wer­den kön­nen.
  3. Ver­füg­bar­keit: Sicher­stel­lung, dass auto­ri­sier­te Nut­zer jeder­zeit auf benö­tig­te Infor­ma­tio­nen und Res­sour­cen zugrei­fen kön­nen.
Die­se drei Säu­len – Ver­trau­lich­keit, Inte­gri­tät und Ver­füg­bar­keit – bil­den das Fun­da­ment der Norm für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und sind die Grund­la­ge für die Maß­nah­men­zie­le und Kon­trol­len im nor­ma­ti­ven Haupt­teil und Anhang A der Norm.

Wei­te­re wich­ti­ge Prin­zi­pi­en sind:
Risi­ko­ba­sier­ter Ansatz: Die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­maß­nah­men wer­den auf Basis einer Risi­ko­be­wer­tung fest­ge­legt.
Kon­ti­nu­ier­li­che Ver­bes­se­rung: Das ISMS soll kon­ti­nu­ier­lich über­wacht, über­prüft und ver­bes­sert wer­den, um auf neue Bedro­hun­gen zu reagie­ren.
Doku­men­ta­ti­on: Alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen, Pro­zes­se und Ver­fah­ren müs­sen doku­men­tiert wer­den, um Trans­pa­renz und Nach­voll­zieh­bar­keit zu gewähr­leis­ten.

1. Ver­bes­ser­tes Risi­ko­ma­nage­ment: Es hilft Unter­neh­men dabei, ihre Risi­ken im Bereich der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit sys­te­ma­tisch zu iden­ti­fi­zie­ren, zu bewer­ten und zu behan­deln. Durch die Imple­men­tie­rung ange­mes­se­ner Sicher­heits­maß­nah­men kön­nen Unter­neh­men poten­zi­el­le Sicher­heits­ri­si­ken mini­mie­ren und so die Ver­trau­lich­keit, Inte­gri­tät und Ver­füg­bar­keit ihrer Infor­ma­tio­nen gewähr­leis­ten.

2. Stei­ge­rung des Ver­trau­ens der Kund­schaft: Eine Zer­ti­fi­zie­rung signa­li­siert der Kund­schaft und Stake­hol­dern, dass ange­mes­se­ne Maß­nah­men zum Schutz sen­si­bler Infor­ma­tio­nen imple­men­tiert wur­den. Das stärkt das Ver­trau­en der Kund­schaft.

3. Wett­be­werbs­vor­teil: Unter­neh­men, die zer­ti­fi­ziert sind, kön­nen sich gegen­über der Kon­kur­renz am sel­ben Markt abhe­ben, die kei­ne ent­spre­chen­de Zer­ti­fi­zie­rung vor­wei­sen kön­nen. Eine auf­rech­te Zer­ti­fi­zie­rung kann somit ein wich­ti­ger Wett­be­werbs­vor­teil sein und dazu bei­tra­gen, neue Kund­schaft zu gewin­nen und bestehen­de Kund­schaft durch ihr Ver­trau­en ins Unter­neh­men zu hal­ten.

4. Erfül­lung gesetz­li­cher Anfor­de­run­gen: Die Norm hilft Unter­neh­men dabei, die gesetz­li­chen und regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen im Bereich Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ein­zu­hal­ten. Eine Zer­ti­fi­zie­rung kann somit dazu bei­tra­gen, dass Unter­neh­men gesetz­li­che Vor­schrif­ten im Bereich Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ein­hal­ten und mög­li­che Buß­gel­der oder recht­li­che Kon­se­quen­zen ver­mei­den. Die Ein­hal­tung der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) als gesetz­li­che Vor­ga­be stellt bei­spiels­wei­se somit eine zwin­gen­de Vor­ga­be der Norm dar.

5. Kon­ti­nu­ier­li­che Ver­bes­se­rung: Die Norm legt Wert auf die kon­ti­nu­ier­li­che Über­prü­fung und Ver­bes­se­rung des Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tems. Unter­neh­men, die zer­ti­fi­ziert sind, sind daher dazu ange­hal­ten, ihre Pro­zes­se und Maß­nah­men regel­mä­ßig zu über­prü­fen und zu opti­mie­ren, um die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit kon­ti­nu­ier­lich zu ver­bes­sern.

6. Busi­ness Con­ti­nui­ty Manage­ment: Die Norm behan­delt in einem Kapi­tel das Busi­ness Con­ti­nui­ty Manage­ment. Das Busi­ness Con­ti­nui­ty Manage­ment zielt dar­auf ab, einen ganz­heit­li­chen Manage­ment­pro­zess eta­bliert zu haben, der gra­vie­ren­de Risi­ken für eine Orga­ni­sa­ti­on früh­zei­tig auf­deckt und effek­ti­ve Maß­nah­men dage­gen­setzt. Um das Über­le­ben eines Unter­neh­mens zu sichern, bedarf es somit geeig­ne­ter Prä­ven­tiv­maß­nah­men, die zum einen die Aus­fall­si­cher­heit der Geschäfts­pro­zes­se erhö­hen und zum ande­ren ein schnel­les und ziel­ge­rich­te­tes Reagie­ren in einer Kri­se ermög­li­chen. Eine kla­re For­de­rung der Norm ist, auch im Not­fall bzw. in der Kri­se die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit gewähr­leis­ten zu kön­nen.

Die­se genann­ten Vor­tei­le sind nur ein Bruch­teil des­sen, was ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tem zu bie­ten hat.

Der Auf­bau bzw. die Ein­füh­rung eines zer­ti­fi­zier­ba­ren Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tem nach der inter­na­tio­na­len Norm hängt von meh­re­ren Fak­to­ren wie der Unter­neh­mens­grö­ße, gewünsch­ter Gel­tungs­be­reich der Norm, bereits vor­han­de­ne Richt­li­ni­en und Sicher­heits­maß­nah­men, inves­tier­ba­re Per­so­nal­res­sour­cen und der­glei­chen ab. Im Schnitt kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass der Auf­bau bzw. die Ein­füh­rung eines zer­ti­fi­zier­ba­ren Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tems neun bis zwölf Mona­te bean­sprucht.

Der Ablauf der Zer­ti­fi­zie­rung sieht wie folgt aus:

Ablauf Zertifizierung

Die Vor­be­rei­tung ist der ers­te wich­ti­ge Schritt zur erfolg­rei­chen Zer­ti­fi­zie­rung. Die Unter­neh­men sol­len dabei sicher­stel­len, dass sie alle Grund­an­for­de­rung der Norm aus­rei­chend erfül­len und ihr Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­tem doku­men­tiert ist. Eine GAP-Ana­ly­se kann hel­fen, die Lücken im Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­tem zu fin­den und zu schlie­ßen.

Die nach der Vor­be­rei­tung durch­zu­füh­ren­den Erst­au­dits wer­den von einer akkre­di­tier­ten Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le durch­ge­führt und die­nen der Über­prü­fung, ob das Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­tem den Anfor­de­rung der Norm ent­spricht.

Nach Abschluss der Erst­au­dits wird durch einen Bericht ver­schrift­licht, wel­che Abwei­chun­gen von der Norm und etwa­ige Schwä­chen des Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­tem vor­han­den sind.

Die vom Unter­neh­men dar­auf­hin ein­ge­lei­te­ten Kor­rek­tur­maß­nah­men zie­len dar­auf ab, die in den Erst­au­dits fest­ge­stell­ten Norm­ab­wei­chun­gen zu kor­ri­gie­ren und das Sys­tem damit zu ver­bes­sern und eine Zer­ti­fi­zie­rung zu ermög­li­chen.

In einem Zwei­t­au­dit wird über­prüft erneut das Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­tem geprüft. Ziel der erneu­ten Prü­fung ist die Fest­stel­lung, ob die Kor­rek­tur­maß­nah­men wirk­sam waren und das QM-Sys­tem nun den Nor­m­an­for­de­run­gen ent­spricht.

Die Zer­ti­fi­zie­rung wird durch Ver­lei­hung eines Zer­ti­fi­ka­tes sei­tens der akkre­di­tier­ten Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le voll­zo­gen und gilt ab dann i.d.R. für drei Jah­re. Nach Ablauf der drei­jäh­ri­gen Frist bedarf es einer Rezer­ti­fi­zie­rung.

Inner­halb der drei­jäh­ri­gen Gül­tig­keits­dau­er der Zer­ti­fi­zie­rung wird min­des­tens ein­mal jähr­lich ein Über­wa­chungs­au­dit durch die jewei­li­ge Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le durch­ge­führt und zielt dar­auf ab, die Norm­kon­fo­mi­tät wei­ter­hin zu über­prü­fen.

Wie viel der Auf­bau und Erhalt eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tems schluss­end­lich kos­ten wird, lässt sich nicht pau­schal bezif­fern und hängt ana­log zur Dau­er der Imple­men­tie­rung vor allem von den fol­gen­den Fak­to­ren ab:

  • Anfor­de­run­gen und Wün­sche des Unter­neh­mens
  • Vor­han­de­ne Unter­neh­mens­or­ga­ni­sa­ti­on
  • Zer­ti­fi­zie­rung oder kei­ne Zer­ti­fi­zie­rung
  • Grö­ße und Kom­ple­xi­tät des Unter­neh­mens
  • Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten für den Auf­bau des Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­tems

Eines ist aber gewiss: Der Auf­bau und Erhalt eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tems wird Ihnen weni­ger kos­ten als die Fol­ge­schä­den eines Image­ver­lus­tes durch ein Daten­leck man­gels unzu­rei­chen­der Schutz­maß­nah­men oder diver­se Straf­zah­lun­gen auf­grund Geset­zes­ver­stö­ße (DSG, DSGVO etc.).

Ger­ne lege ich Ihnen ein indi­vi­du­el­les Ange­bot nach Abstim­mung und Vor­lie­gen kon­kre­ter Daten.

Eine Zer­ti­fi­zie­rung nach die­ser inter­na­tio­nal aner­kann­ten Norm ist dann erfor­der­lich, wenn ein Unter­neh­men oder eine Orga­ni­sa­ti­on nach­wei­sen kön­nen möch­te oder muss, dass ange­mes­se­ne Maß­nah­men zum Schutz von ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen und Daten imple­men­tiert sind. Dies kann bei­spiels­wei­se der Fall sein, wenn das Unter­neh­men sen­si­ble Daten im Rah­men diver­ser Geschäfts­be­zie­hun­gen ver­ar­bei­tet oder spei­chert, oder wenn es gesetz­li­che oder ver­trag­li­che Anfor­de­run­gen erfül­len muss, die den Schutz von Infor­ma­tio­nen vor­schrei­ben. Zugleich kann eine Zer­ti­fi­zie­rung auch als Wett­be­werbs­vor­teil gegen­über der Kon­kur­renz erach­tet wer­den. Gera­de bei Geschäfts­be­zie­hun­gen, in denen sen­si­ble Daten und Infor­ma­tio­nen ver­ar­bei­tet wer­den, möch­te man die­se gut geschützt wis­sen. Ein Nach­weis eines imple­men­tier­ten Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tems nach inter­na­tio­nal aner­kann­ten Stan­dards kann hier die bes­te Lösung sein.